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Die Internetseiten des Hauses Ostseebrise beinhalten Informationen über Dienstleistungen. Sie werden kontinuierlich aktualisiert. Wir behalten uns Änderungen und Irrtümer vor.
Haus Ostseebrise
Eva C. Marschal
Gellertstraße 1
38110 Braunschweig
Telefon :+49 (0)5307 911680
Mobil:+49 (0)171 2452844
Fax :+49 (0)5307 911681
E-Mail : info@haus-ostseebrise.de
Gerichtsstand Braunschweig
Inhaltlich Verantwortlicher gemäß § 6 TGD: Frau Marschal
AGB
| §1 |
Der Vermieter vermietet an den Mieter die im Erlenweg 4a in 18211 Börgerende gelegene Wohnung zur Benutzung als Ferienwohnung mit max. 2,5 Personen.
Der Mieter ist berechtigt, den zur Ferienwohnung gehörenden Stellplatz während der Mietzeit zu benutzen.
Der Mieter erhält für die Dauer der Mietzeit einen Wohnungsschlüssel. Dieser ist bei Rückgabe der Mietsache an den Vermieter/Schlüsselhalter abzugeben. |
| §2 |
Das Mietverhältnis beginnt und endet wie im Mietvertrag festgelegt. Der Wohnraum ist gemäß § 549 Abs. 2 Nr. 1 BGB nur zu vorübergehendem Gebrauch vermietet. |
| §3 |
Die Miete sowie Nebenleistungen sind in der im Mietvertrag genannten Höhe vor Beginn des Mietverhältnisses zu zahlen. |
| §4 |
Eine Kaution ist nicht vereinbart. |
| §5 |
Der Vermieter stellt die Wohnung am Einzugstag ab 15.00 Uhr zur Verfügung.
Der Mieter verpflichtet sich, die Mietsache und die zur gemeinschaftlichen Benutzung bestimmten Räume, Einrichtungen und Anlagen schonend und pfleglich zu behandeln. Zeigt sich ein nicht nur unwesentlicher Mangel der Mietsache oder wird eine Vorkehrung zum Schutz der Mietsache oder des Grundstücks gegen eine nicht vorhergesehene Gefahr erforderlich, so hat der Mieter dies dem Vermieter unverzüglich mitzuteilen. Der Mieter haftet für Schäden, die durch schuldhafte und grob fahrlässige Verletzung der dem Mieter obliegenden Sorgfalts- und Anzeigepflicht entstehen, besonders wenn technische Anlagen und andere Einrichtungen unsachgemäß behandelt. Der Mieter haftet auch für das Verschulden seiner Erfüllungsgehilfen.
Tierhaltung ist in der Wohnung nicht erlaubt. |
| §6 |
Die Wohnung ist von dem Mieter am Auszugstag bis spätestens 10.00 Uhr zu räumen. Sie ist vom Mieter in ordentlichem Zustand zu übergeben. Die Endreinigung umfasst nicht das Geschirrspülen und die Müllentsorgung. Diese Pflichten obliegen dem Mieter. |
| §7 |
Andere als die in diesem Vertrag getroffenen Vereinbarungen bestehen nicht. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform. |
| §8 |
Weitere Einzelheiten sind im beiderseitig zu unterschreibenden Mietvertrag festgelegt. |
Konzept und Programmierung dieser Internetpräsenz: Alexander Scheibner
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